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  1. Recht auf Gleichheit und Freiheit von Diskriminierung. Die Europäische Menschenrechtskonvention schützt Menschen vor Diskriminierung – einschließlich Diskriminierung aufgrund von Ethnie, Geschlecht oder Sexualität. Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte haben Opfern von Diskriminierungen Gerechtigkeit gebracht.

  2. Jedes Kind hat ein Recht darauf, vor Gewalt geschützt zu werden, so steht es in Artikel 19 der UN-Kinder­rechts­konvention. Mit der Rati­fi­zie­rung dieser Kon­ven­tion hat sich Deutsch­land dazu ver­pflichtet, alle geeigneten juristischen, sozialen und päda­go­gischen Maß­nahmen zu ergreifen, um Kinder vor jeglicher Form der ...

  3. de.wikipedia.org › wiki › GewaltGewalt – Wikipedia

    2.4 Recht. 2.4.1 Zivilrecht und Strafrecht. 2.4.2 Rechtsmedizin. 2.5 Politik und Politikwissenschaft. 2.5.1 Staatsgewalt und Gewaltenteilung. 2.5.2 Gegengewalt. 2.6 Philosophie. 2.6.1 Dimensionen der Gewalt bei Karl Marx. 2.6.2 Georges Sorel. 2.6.3 Walter Benjamin. 3 Geschichte der Darstellung von Gewalt. 4 Literatur. 5 Weblinks. 6 Einzelnachweise.

  4. Geschlechtsspezifische Gewalt ist Gewalt, die sich gegen eine Person aufgrund ihres biologischen oder sozialen Geschlechts richtet. Sie umfasst alle Formen von Gewalt, also körperliche, sexualisierte, psychische und wirtschaftliche Gewalt.

  5. Dieser Praxisleitfaden zur Anwendung der UN-Menschenrechte ist unverzichtbares Mittel für alle Sozialarbeiter - Innen und andere BeraterInnen in Deutschland. Si...

  6. Als Kernelement des Rechtsstaatsprinzips ist im Grundgesetz festgeschrieben, dass die Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung an Gesetz und Recht gebunden sind (Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes).

  7. Recht. Auf nationaler und internationaler Ebene gibt es rechtliche Regelungen für besseren Schutz und bessere Hilfen für Betroffene von sexueller Gewalt.