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  1. Hace 3 días · Paragraph 78, (1) Absatz eins Bildnisse von Personen dürfen weder öffentlich ausgestellt noch auf eine andere Art, wodurch sie der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, verbreitet werden, wenn dadurch berechtigte Interessen des Abgebildeten oder, falls er gestorben ist, ohne die Veröffentlichung gestattet oder angeordnet zu ...

  2. en.wikipedia.org › wiki › Wi-FiWi-Fi - Wikipedia

    Hace 2 días · Wi-Fi (/ ˈ w aɪ f aɪ /) is a family of wireless network protocols based on the IEEE 802.11 family of standards, which are commonly used for local area networking of devices and Internet access, allowing nearby digital devices to exchange data by radio waves.These are the most widely used computer networks, used globally in home and small office networks to link devices and to provide ...

  3. Hace 2 días · Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 31.05.2024. (1) Bildnisse von Personen dürfen weder öffentlich ausgestellt noch auf eine andere Art, wodurch sie der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, verbreitet werden, wenn dadurch berechtigte Interessen des Abgebildeten oder, falls er gestorben ist, ohne die Veröffentlichung ...

  4. Hace 4 días · § 78 BVergG 2018 Ausschlussgründe. BVergG 2018 - Bundesvergabegesetz 2018. beobachten. merken. Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 29.05.2024. (1) Der öffentliche Auftraggeber hat – unbeschadet der Abs. 3 bis 5 – einen Unternehmer jederzeit von der Teilnahme am Vergabeverfahren auszuschließen, wenn.

  5. Hace 5 días · Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Sozialversicherungsträgers und die letztgültige Rückstandsbescheinigung gemäß § 229a der Bundesabgabenordnung – BAO, BGBl. Nr. 194/1961, oder gleichwertige Dokumente der zuständigen Behörden des Sitzstaates des Unternehmers. hinsichtlich Paragraph 78, Absatz eins, Ziffer 6 ...

  6. Hace 2 días · Dieser hat einen umfassenden Überblick über die im Lauf des letzten Geschäftsjahrs den aktuellen und ehemaligen Mitgliedern des Vorstands im Rahmen der Vergütungspolitik (Paragraph 78 a,) gewährten oder geschuldeten Vergütung einschließlich sämtlicher Vorteile in jeglicher Form zu bieten.

  7. Hace 5 días · § 78 AußStrG Kostenersatz - Außerstreitgesetz - Gesetz, Kommentar und Diskussionsbeiträge - JUSLINE Österreich